Finanzierung mit Engagement und Verstand
Je nachdem für welche unserer Leitungen Sie sich entschieden haben, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübername.
Private Kostenübernahme (Selbstzahler)
Grundsätzlich können Sie alle unsere Leistungen privat finanzieren. Hierfür bieten wir Beratungsverträge und Leistungskombinationen an, die monatlich mit Pauschalbeträgen beglichen werden und auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.
Kostenerstattung durch die Pflegekasse
Betreuungs - und Entlastungsangebote nach § 45b SGB XI
Sie haben einen Pflegegrad und wünschen sich, dass gelegentlich jemand mit Ihnen spazieren geht oder Sie zu Arztbesuchen begleitet? Dann ist unser Betreuungs- und Entlastungsangebot das Richtige für Sie. Sie können unsere Betreuungsleistungen stundenweise buchen und selbst entscheiden, was Sie in dieser Zeit gerne machen möchten.
Stundenweise Verhinderungspflege –gem. § 39 SGB XI
Haben Sie einen Pflegegrad und werden seit mindestens 6 Monaten durch einen Angehörigen betreut? So haben Sie die Möglichkeit Verhinderungspflege zu beantragen. Diese ermöglicht Ihrem Angehörigen auch stundenweise eine Entlastung durch einen unserer Mitarbeiter, der für diese Zeit die Aufgaben Ihres Angehörigen übernimmt.